Copyright bei Auftragsfotos im Foto Forum (Sonstige Themen)

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Mai 17, 2012, 02:23:41
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Thema: Copyright bei Auftragsfotos  (Gelesen 606 mal)
« am: Januar 22, 2012, 19:05:06 »
Nordleuchte
Starfotograf


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Beiträge: 102


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Hallo zusammen,

nach langer Abstinenz mal wieder ein Lebenzeichen von mir. Leider in keinem besonders erfreulichen Zusammenhang.

Erstmal der Fall: Kunde bucht mich für 1 Std. Fotografie, bekommt dafür alle entstandenen Fotos u. ich bekomme meinen Lohn. Er setzt die Fotos hinterher auf sein Facebook-Profil, allerdings ohne mich als Urheber zu benennen. Ich bitte darum, das bitte nachzuholen, er weigert sich.

Frage: Sehe ich es nicht richtig, dass das Urheberrechtsgesetz solche Fälle ganz klar regelt (§13)?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
Lieben Gruß!
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« Antworten #1 am: Januar 22, 2012, 19:38:38 »
Rainer



Beiträge: 6.502


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Frage: Sehe ich es nicht richtig, dass das Urheberrechtsgesetz solche Fälle ganz klar regelt

Wirklich weiterhelfen kann und darf nur ein Rechtsanwalt (Rechtsberatungsgesetz)

Ganz allgemein sehe ich das so:

Das Gesetz legt den Gestaltungspielraum fest; die Details sind in einem Vertrag festzulegen, und zar VOR der Annahme des Auftrags. Es kommt also darauf an, welche Rechte und Pflichten vereinbart sind.

Nimm mal als Beispiel Bewerbungsbilder (für eine ausgeschriebene Stelle). Es wäre ja etwas merkwürdig, wenn ein Bewerber gesetzlich verpflichtet wäre, in seinen Unterlagen den Fotografen zu nennen. Der Fotograf könnte das zwar zur Bedingung machen, aber ich würde keinen Fotografen beauftragen, der das von mir verlangt.

Da wir alle den Vertrag oder deine AGB nicht kennen, die dem Auftrag zugrunde liegen, kommen wir hier nicht weiter. Ich denke aber, dass du verstanden hast, worauf man alles achten sollte.

Gruß

Rainer
Gespeichert
« Antworten #2 am: Januar 22, 2012, 19:46:09 »
Nordleuchte
Starfotograf


*
Beiträge: 102


ZitierenZitat

Hallo Rainer,

erstmal danke. Dass das hier keine "echte" Rechtsberatung ist, ist mir klar.

Dummerweise gibt es in diesem Fall keinen Vertrag. Jaaa, man lernt aus seinen Fehlern.
Daher kann ich mich hier nur auf das Urheberrechtsgesetz oder sonstige Gesetze berufen, die einfach auch unabhängig von Verträgen gelten. Namentliche Nennung bezieht sich auf Veröffentlichung im Internet, sprich hier facebook.

 frage
Gespeichert
« Antworten #3 am: Januar 22, 2012, 19:51:36 »
mikewhv



Beiträge: 4.382


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Moin,

schau mal da nach, vielleicht hilft es ja  think

http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/

Mike
Gespeichert

Es gibt nur eine Regel in der Fotografie : Entwickle niemals einen Film in Hünchensuppe.  – Freeman Patterson
« Antworten #4 am: Januar 22, 2012, 20:02:33 »
Nordleuchte
Starfotograf


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Beiträge: 102


ZitierenZitat

Moin,

schau mal da nach, vielleicht hilft es ja  think

http://www.rechtambild.de/2011/01/das-recht-auf-urhebernennung/

Mike

Auf jeden Fall, danke!
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