Frage: Sehe ich es nicht richtig, dass das Urheberrechtsgesetz solche Fälle ganz klar regelt
Wirklich weiterhelfen kann und
darf nur ein Rechtsanwalt (Rechtsberatungsgesetz)
Ganz allgemein sehe ich das so:
Das Gesetz legt den Gestaltungspielraum fest; die Details sind in einem Vertrag festzulegen, und zar VOR der Annahme des Auftrags. Es kommt also darauf an, welche Rechte und Pflichten vereinbart sind.
Nimm mal als Beispiel Bewerbungsbilder (für eine ausgeschriebene Stelle). Es wäre ja etwas merkwürdig, wenn ein Bewerber gesetzlich verpflichtet wäre, in seinen Unterlagen den Fotografen zu nennen. Der Fotograf könnte das zwar zur Bedingung machen, aber ich würde keinen Fotografen beauftragen, der das von mir verlangt.
Da wir alle den Vertrag oder deine AGB nicht kennen, die dem Auftrag zugrunde liegen, kommen wir hier nicht weiter. Ich denke aber, dass du verstanden hast, worauf man alles achten sollte.
Gruß
Rainer