Weihnachtsmann

Aki

Well-known member
aufgenommen auf dem Weihnachtsmarkt in Strassburg,
einmal mit Blitz und ohne


Bild auf Wunsch vom Poster gelöscht...
 

Jamo

Moderator
Huhu,

Also, 1. Kannst du die Fotos auch in einen Thread packen. Ich hab das mal für dich übernommen.

2. Ja, sind private Schnappschüsse vom Weihnachtsmarkt. Einen wirklichen fotografischen Anspruch kann ich darin jetzt nicht entdecken, sorry. Was ist deine Intuition beim Einstellen der Bilder gewesen?

gruß,
Manu
 

Aki

Well-known member
es sind keine Privatbilder würde ich nie einstellen, ein Weihnachtsmann welcher hinter einem Verkaufsstand stand natürlich Schnappschüsse.
Danke noch.. 
 

nico-e420

Well-known member
Sorry, aber wenn ich mir den Typen so ansehe, denke ich nicht an den Weihnachtsmann. Eher an einen Ganoven  :rofl: Daran ändert die Mütze nichts  :no:
Ansonsten, wie schon angemerkt wurde, nur ein Schnappschuß. Würde bei mir in die Runde Ablage wandern.
 

Jamo

Moderator
Aki schrieb:
es sind keine Privatbilder würde ich nie einstellen
Achso, aber ungefragt andere Leute fotografieren und sie inst Netz stellen ist kein Problem? Na, da solltest du deine Ansichten vor allem auch bezüglich der Rechtslage nochmal ein bisschen überdenken ;)

gruß,
Manu

ps: Ist jetzt natürlich ein bisschen provokatn formuliert, kann natürlich sein dass du ihn gefragt hats und ne Unterschrift von ihm hast, dass du es online stellen darfst. Dann will ich nichts gesagt haben. Aber bei einem Schnappschuss bleib es ;)
 

mikewhv

Moderator
Moin,

das ganze thema ist ja immer wieder gespraech, eine aus meiner sicht interessante, verstaendliche, entscheidungshilfe findet man hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte

Mike
 

faolchu

Well-known member
Man darf das aber auch nicht zu kleinlich sehen. Es gäbe sonst vieles an fotografischen Themen nicht. Als Fotografen sollten wir zu erst "menschliche" Maßstäbe und keine rechtlichen Definitionen ansetzen. Jeder sollte auch selber erkennen ob ein Bild entwürdigend oder herabsetzend ist. Fraglich wäre das Bild wenn Du ihn beim Pinkeln hinter dem Glühweinstand fotografiert hättest.

Bei einer gut gemachte Straßenszene, Sittuation oder Portät sehe zu erst keine Probleme. Jeder muß sich selber Gedanken machen ob es sich um einen privaten Schnappschuß oder ein gutes Foto handelt.
Die Bilder hier waren weder technisch noch fotografisch so gut das man sie veröffentlichen sollte, die Frage nach Bildrechten hätte sich dann gar nicht gestellt.

Gegen ein wirklich gutes Foto hat kaum jemand etwas.

Es gäbe viele sogar preisgekrönte Fotos nicht wenn sich jeder zu erst nur über gesetzliche Bestimmungen gedanken gemacht hätte.

 

mikewhv

Moderator
Moin,

es geht nicht darum wie ich selber handele oder meine persönliche Meinung zum Thema.

Tatsache ist das ein Verstoß gegen diese Regeln Folgen haben kann, nicht muss. Diese Diskussion ist so alt wie die entsprechende Rechtssprechung aber die Gerichte interessieren sich nun mal nicht dafür wie der einzelne Sinn oder Unsinn dieser Regelung beurteilt sondern richten nach dem was auf dem Papier steht.

Übrigens es geht immer um das Veröffentlichen, nicht um das Fotografieren.

Andere Länder andere Sitten, in den NL, zum Beispiel, sind die Regeln nicht so eng gefasst und es gibt Orte auf der Welt wo das richten einer Kamera auf Menschen Steine zum fliegen bringen kann.

Mike
 
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